Die notorische Stausituation auf der B34 ist seit vielen Jahren ein großes Ärgernis. Obwohl es sich bei deren Behebung um eine Angelegenheit des Bundes handelt, hat die Große Kreisstadt in den vergangenen Jahren selbst Maßnahmen ergriffen oder angestoßen, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen.
Um die Stauanfälligkeit der B34 im Bereich des deutsch-schweizerischen Zollhofs zu mindern, hat die Stadt im Jahre 2018 mehrere verkehrsleitende Maßnahmen umgesetzt. So wurde beispielsweise die Kupferschmidstraße zur Einbahnstraße gemacht, um dadurch eine Fahrspur als Vorstauraum für wartende Lkw zu gewinnen.
Darüber hinaus hat die Stadt beim Bund den Vorschlag für die Schaffung eines zusätzlichen Vorstauraums eingebracht, um weitere Kapazitäten für sonst auf der B34 auf die Verzollung wartende Lastwagen zu schaffen. Hinweis: Hierbei handelt es sich um keinen – potentiell zusätzliche Verkehre anziehenden – Lkw-Parkplatz, sondern um eine reine Aufstellfläche (für die Dauer der Verzollung), die außerhalb der Abfer tigungszeiten geschlossen ist.
Eine vom Gemeinderat eigens dafür freigegebene Gewerbefläche wurde vom Bund zwar als ungeeignet abgelehnt. Zwischenzeitlich befindet sich dieser aber mit einem privaten Grundstückeigentümer in Verhandlungen – wiederum von der Stadt ins Spiel gebracht und durch diese vermittelt –, der eine direkt an derVerzollung befindliche Fläche als Vorstauraum zur Verfügung stellen würde. Die Zeichen für eine baldige Einigung stehen gut.
Gemeinsam mit dem Landrat und den regionalen Abgeordneten wurde auch für den Bau einer zweiten Rheinbrücke geworben – erfolgreich. Seit Herbst 2020 gibt es eine Absichtserklärung zwischen dem Kanton Aargau und dem Land Baden-Württemberg, dass eine solche gebaut werden soll. Begleitend dazu plant das Land den weiteren dreispurigen Ausbau der B34 im Bereich des Zolls. Die Umsetzung der Maßnahme ist ab 2028 zu erwarten.
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